Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der NovoSail GmbH

Geltungsbereich:

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reinigungs- und Veredelungsleistungen von NovoSail für ihre Kunden, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes zwingend gesetzlich vorgeschrieben oder von den Parteien schriftlich vereinbart ist.

Angebot:

Alle Angebote von NovoSail sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist. In diesem Fall ist die Verbindlichkeit 30 Tage ab Ausstellung gültig.

Zusätzliche Aufträge spezieller Art, wie Abholen und Anliefern des Vertragsgutes, Abschlagen des Vertragsgutes, Nähen, Ändern, Ausbessern, Aufbewahrung des Vertragsgutes werden gesondert verhandelt und separat in Rechnung gestellt.

Auftrag:

Die Vereinbarung kommt mit dem Auftrag des Kunden und dem Eingang des Vertragsgutes zustande, nachdem ein schriftliches Angebot von NovoSail unterbreitet worden ist. Der Auftrag und das Vertragsgut muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebotes bei NovoSail eingegangen sein.

Änderungen der Vereinbarungen:

Nachträgliche Änderungen der Vereinbarung bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Zeigt sich während der Auftragsausführung, dass das offerierte Angebot mit den tatsächlichen Gegebenheiten des Vertragsguts (z.B. hinsichtlich Zustand, Umfang, Material) nicht übereinstimmt, so meldet dies NovoSail umgehend dem Kunden und ist berechtigt, die damit verbundenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

Erledigung der Reinigungs- und Veredelungsarbeiten:

NovoSail verpflichtet sich zur fachmännischen, sorgfältigen, materialschonenden und umweltbewussten Auftragsausführung und verwendet hierfür ausgewählte umweltfreundliche, getestete Produkte und Zusatzstoffe von führenden Herstellern.

Einhaltung des Vertrages:

Der Auftraggeber hat das zu bearbeitende Vertragsgut zum abgesprochenen Termin an den Erfüllungsort anzuliefern, damit NovoSail den Auftrag wie vereinbart und ohne Verzögerung beginnen kann.

Höhere Gewalt oder eine bei NovoSail oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörung z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die NovoSail ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, verändern die vereinbarten Termine oder Fristen einmalig um die Dauer der durch diesen Umstand bedingten Leistungsstörung. Führt eine Leistungsstörung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Einer vorherigen Nachfristsetzung durch den Kunden bedarf es in diesem Fall nicht. Auf die genannten Umstände kann sich NovoSail nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich über das Leistungshindernis informiert wird. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

Zeigt sich bei der fachmännischen Prüfung des Vertragsgegenstandes oder im Laufe der Reinigungs- und Veredelungsarbeiten, dass ein ordnungsgemässer Auftrag unausführbar ist oder nur mit einem erhöhten Risiko durchgeführt werden kann, ist NovoSail berechtigt, auf die Weiterführung des Auftrages zu verzichten, es sei denn, dass der Auftraggeber NovoSail schriftlich beauftragt, diese Behandlung auf eigene Gefahr fortzusetzen.

Erfüllungsort:

Der Erfüllungsort für Lieferungen, Zahlungen und Gewährleistung wird im Angebot festgelegt.

Preise:

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind die gültigen Preise der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Der Mindestauftragswert beträgt pro Segel, Persenning, Sprayhood, u.ä. € 90,00.

Bei sehr starker Verschmutzung des Reinigungsgutes ist NovoSail berechtigt den Mehraufwand zu berechnen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

Die angegebenen Offert-Preise verstehen sich einschliesslich der zum Zeitpunkt der Offertenstellung gültigen MwSt.-Sätze, sofern eine allfällige MwSt. geschuldet ist. Sollte es während der Laufzeit des Vertrages zu einer Erhöhung des MwSt.-Satzes kommen, wird der sich heraus ergebende Differenzbetrag dem Rechnungsbetrag automatisch hinzugerechnet.

Wird die Auftragserfüllung durch NovoSail wegen Umstände verzögert oder erschwert, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, ist NovoSail berechtigt, die NovoSail dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Zahlung:

Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu überweisen. NovoSail ist berechtigt, das Vertragsgut zurückzubehalten, bis der Restbetrag vollständig bezahlt ist. Wenn das Vertragsgut nicht innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum abgeholt wird, ist NovoSail berechtigt eine Einlagerungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen.

Mängel am Vertragsgut, Haftung und Schadensersatz:

Mängel am eingelieferten Vertragsgut hat NovoSail nicht zu vertreten. Insbesondere haftet NovoSail auch nicht für Schäden (Nähte, Scheiben, Materialermüdung, Schwachstellen sowie ungenügende Stärke des Tuches, Bedruckungen, Etikettierung oder Materialbezeichnung, frühere unfachmännische Behandlung und verborgene Mängel) die bei einer einfachen Warenschau nicht erkannt werden konnten.

Für Farbunterschiede zu Teilen, die mit den zur Reinigung/Veredelung übergebenen Vertragsgütern in irgendeiner Weise im Zusammenhang stehen, kann NovoSail nicht verantwortlich gemacht werden. Sodann können sich Aufkleber, Aufdrucke oder festgenähte Beschläge wie z.B. Schäkel oder Ähnliches während des Reinigungs-/Veredelungsprozesses von NovoSail lösen. NovoSail ist dafür nicht haftbar. Gleiches gilt für aus Vinyl hergestellte Scheiben, die wegen ihrer fehlenden UV-Resistenz durch UV-Strahlen und Feuchtigkeit ihre Durchsicht verlieren können.

Bei starker Verschmutzung oder Verwitterung kann eine Schädigung des Materials (das Lösen von Nähten und Aufdrucken sowie Beschichtungen, Einlaufen und Verfärbungen) nicht ausgeschlossen werden.

Sollte trotz aller aufgewandten Sorgfalt NovoSail bei der Auftragserfüllung am Vertragsgut ein Mangel entstehen, hat der Auftraggeber seine Mängelrüge wegen offensichtlicher Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe des Vertragsgutes schriftlich an NovoSail zu melden. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Kunde seine Mängelgewährleistungsansprüche aus dem Reinigungs- und Veredelungsvertrag.

Ist die Leistung mangelhaft, so hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Nacherfüllung. NovoSail kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung neu erbringen. Hierfür hat der Kunde die Ware am Erfüllungsort an NovoSail zu übergeben bzw. auf seine Kosten und Gefahr zu übersenden. Bei einer verweigerten, fehlgeschlagenen oder nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist erfolgten Nacherfüllung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, soweit diese nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam beschränkt werden.

Bei strittigen Ansprüchen wird ein unabhängiger Gutachter/Labor zur Untersuchung beauftragt. Die Versand- und Untersuchungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollte die Untersuchung ergeben, dass NovoSail den Artikel falsch behandelt hat, dann werden die vorher genannten Kosten dem Auftraggeber zurückerstattet.

Pfandrecht:

Der Auftraggeber räumt NovoSail für deren Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht an der übergebenen Ware ein. Macht NovoSail sein Pfandrecht geltend, darf der Kunde die Ware, die dem Pfandrecht unterliegt, nicht mehr entfernen.

Abholung:

Terminangaben namentlich Abholungstermine sind nur mit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von NovoSail verbindlich.

Der Kunde muss das Vertragsgut innerhalb von 4 Wochen nach dem von NovoSail bestätigten Abholtermin abholen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Abholung seines Vertragsgutes, ist NovoSail berechtigt, eine Einlagerungsgebühr, gemäß Preisliste, zu verlangen. Ein allfälliger Verzugszins für den Reinigungs- und Veredelungspreis bleibt davon unberührt.

Wird das Vertragsgut nicht innerhalb eines Jahres nach dem Liefertermin abgeholt, und ist NovoSail der Auftraggeber oder seine Adresse unbekannt, so ist sie zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. Vertragsgegenstände, deren Erlös die NovoSail-Bearbeitungskosten sowie des Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Auftraggeber hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös abzüglich angefallener Kosten der Bearbeitung, Lagerung und Verwertung.

Haftung:

NovoSail haftet bei leicht fahrlässig verursachten Schäden beschränkt. Eine Haftung von NovoSail besteht nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von NovoSail auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von NovoSail. Dasselbe gilt auch für Schäden, die durch eine mangelhafte Leistung verursacht wurden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die auf Grund einer von NovoSail übernommenen Garantie oder eines arglistig verschwiegenen Mangels entstanden sind. Sie gelten ferner nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NovoSail, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von NovoSail, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung von NovoSail ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NovoSail.

Datenschutz:

NovoSail weist nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Vertragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Es ist sicher gestellt, dass diese gespeicherten Daten nicht unbefugten Personen zur Kenntnis gelangen.

Allgemeines:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich dem Recht des Erfüllungsortes.

1. September 2009